Eine Zahnprothese wird meist dann angewendet, wenn Zahnlücken so weitreichend sind, dass sie durch eine oder selbst mehrere Brücken nicht mehr zu schließen sind. Dann kommt nur herausnehmbarer Zahnersatz in Form einer herausnehmbaren Prothese in Frage, die der Patient selbstständig entfernen kann.
Die Totalprothese
Wenn man keine eigenen Zähne mehr besitzt, so werden diese durch eine Totalprothese ersetzt.
Werden dem Patienten vordere Zähne entnommen, wird ein Zahnersatz-Provisorium gemacht, der nur für eine Übergangszeit getragen wird, bis das Zahnfleisch heilt.
Die Teilprothese
Eine sogenannte Teilprothese ermöglicht Ihnen das Zubeißen, wenn eine Brücke nicht mehr ausreicht. Sie wird dann angefertigt, wenn einige Zähne fehlen, aber nicht alle.
Teilprothesen aus neuen flexiblen Kunststoff sind bruchstabil bei gleichzeitiger filigraner Gestaltung, ohne ästhetisch störenden Metallklammer mehr – die Alternative dazu sind fast unsichtbare, zahnfleischfarbende Klammern.
Bei einer implantatgetragenen Vollprothese handelt es sich um eine Prothese, die auf Basis von Zahnimplantaten befestigt wird. Mehrere Implantate werden fest in den Kiefer verankert, mit denen Zahnersatz verschraubt wird. Die Zahnprothese wird an mindestens zwei Implantaten im Unterkiefer sowie vier Implantaten im Oberkiefer befestigt.
Anders als bei herkömmlichen herausnehmbaren Totalprothesen, bieten kombiniert festsitzend-herausnehmbare Prothesen eine stabilere Lösung und beugen einer Rückbildung des Kieferknochens vor, weil durch natürliche Kaufunktion eine gesunde Knochensubstanz erhalten wird. Da ein Implantat die natürliche Zahnwurzel ersetzt, ist implantatgetragener Zahnersatz in Festigkeit und Stabilität nicht zu übertreffen.
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